AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Dirk Zimmermann
Geltung
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Dirk Zimmermann - nachfolgend kurz TDZ genannt - geschlossenen Verträge.
Vertragsschluss
Der Vertrag mit der TDZ kommt nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung oder Anmeldung zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die TDZ schriftlich oder mündlich bestätigt werden.
Die Anmeldung zu Jugend-Gruppenkursen erfolgt ausschließlich schriftlich mit Unterzeichnung des Trainingsvertrags und der Bankeinzugsermächtigung.
Trainingskurse gelten bei Anmeldung und Feriencamps bei Reservierung 8 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.
Die TDZ ist in der Annahme der Trainingsanmeldung frei.
Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TDZ (AGB) anerkannt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
Laufzeit und Kündigung
Bei Anmeldung zum Jugend-Gruppentraining verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer über die bevorstehende oder schon angebrochene Saison zu buchen. Das Jugendtraining ist jeweils zum Saisonende am 30.04. und 30.09. des laufenden Jahres, mit einer Frist von 4 Wochen, schriftlich kündbar (Per Email ausreichend). Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsrücktritt
Jede/r Kursteilnehmer/in hat die Möglichkeit innerhalb der ersten 14 Tage von dem Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht bedarf der Schriftform. Der erste Monatsbeitrag ist in jedem Falle fällig, weitere Kosten entstehen nicht.
Trainingsorganisation
Gruppentraining wird aus mit Gruppen zwischen 2 und 6 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Die TDZ kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern.
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl.
Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.
Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der TDZ. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.
Einzel-, bzw. Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden, werden in vollem Umfang nachgeholt.
Steht bei Unbespielbarkeit der Freiplätze oder schlechter Witterung eine Tennishalle zur Verfügung findet das Training grundsätzlich dort statt. Entsprechendes Schuhwerk ist daher mitzubringen. Ausnahmen behält sich die Tennisschule vor.
Trainingsstunden, die durch Unbespielbarkeit der Tennisplätze oder Witterung ausfallen, werden mit einem Nachholtermin in den Schulferien nachgeholt.
Das Angebot der Anzahl und Termine der Nachholstunden obliegt der TDZ.
Trainingsdurchführung
Das Training wird von Dirk Zimmermann, dem Trainerteam und den freien Mitarbeitern der TDZ durchgeführt.
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining, sowie Workshops, Camps und Konditionstraining. Eine Trainingseinheit beträgt 30, 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
In den Schulferien - ausschlaggebend sind die Schulferien der staatlichen Schulen in Baden-Württemberg – so wie an Feier- und Brückentagen der ortsansässigen Schulen findet grundsätzlich kein Training statt.
Die Wahl des Trainers ist der TDZ vorbehalten.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht.
Der TDZ ist es gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen, bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
Aufsicht von Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.
Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des Trainingsentgelts.
Inkasso
Gültigkeit haben nur die jeweils aktuellen Preislisten.
Aus organisatorischen Gründen können wir zum Jugend-Gruppentraining nur Anmeldungen mit Bankeinzug berücksichtigen.
Wenn nicht anders vereinbart, werden die Kursgebühren laut aktueller Preisliste monatlich, in der Monatsmitte, per Lastschriftverfahren eingezogen. Der monatliche Gebühreneinzug erfolgt 11x im Jahr - der August ist beitragsfrei. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.
Ein Teil der Mehrkosten der Wintersaison, durch die zu mietenden Hallenplätze, werden je zum 01. November und 01. Februar eines Jahres in 2 Raten in Form des Hallen-Zuschlagbetrags eingezogen.
Sollte kein Einzug per Lastschriftverfahren bei einem Trainingsteilnehmer möglich sein, fällt eine Bearbeitungsgebühr für diesen in Höhe von €20,- pro Saison an.
Wir sind berechtigt die monatlichen Kursgebühren im laufenden Vertrag anzupassen, natürlich werden wir Sie in diesem Fall rechtzeitig darüber informieren.
Die Entrichtung aller anderen Stunden- und Kursgebühren erfolgt im Voraus, bzw. während der Kursreihe nach Rechnungsstellung. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.
Sollte nach schriftlicher Aufforderung zum Zahlungstermin keine Zahlung erfolgt sein, so ist die TDZ berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.
Sollten seitens der Kursteilnehmer/-innen ein Zahlungsverzug im Bezug auf Zahlungstermine eintreten, wird eine Gebühr von €15,- in Rechnung gestellt. Diese werden mit Stellung der Mahnung fällig.
Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Tennistrainer der TDZ übernehmen keinerlei Haftung für liegen gebliebene oder abhanden gekommene Gegenstände.
Beanstandungen wegen mangelhafter und fehlender Leistung sind spätestens am zweiten Tag nach dem Training der TDZ schriftlich zu stellen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und Sachen. Die Frist beginnt in dem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
Die TDZ ist berechtigt das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
AGB Stand: 01.01.2024